Im Bergbausektor können amtlich anerkannte Sachverständige die Prüfung und Abnahme bestimmter Einrichtungen und Tätigkeiten übernehmen. Wenn Sie eine solche Sachverständigen-Tätigkeit ausüben möchten, müssen Sie eine amtliche Anerkennung beantragen.
Die zuständige Bergbehörde kann Ihre Anerkennung jedoch sachlich beschränken, zeitlich befristen und mit Auflagen verbinden.
Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger im Bergbausektor tätig werden möchten, brauchen Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine amtliche Anerkennung. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Bergbehörde stellen.
Sie können die Anerkennung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Anerkennung online beantragen:
Anerkennung direkt bei der zuständigen Behörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Es gibt keine Frist.
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz