Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Private Berufsakademien stellen eine Alternative zum Hochschulstudium dar. Sie bieten eine mindestens 3 Jährige wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung. Die dort zu erreichende Abschlussbezeichnung „Bachelor“ ist einem hochschulischen Bachelorabschluss gleichgestellt und berechtigt zu einem Masterstudium an einer Hochschule.
Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Berufsakademie errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Berufsakademie im Rahmen der Anerkennung
Hinweis:
Die staatliche Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Schriftform ist für den Antrag gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wegen der erforderlichen umfangreichen Unterlagen müssen Sie den Antrag aber schriftlich einreichen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und bei erfolgreicher Akkreditierung/Evaluierung erhalten Sie über die Anerkennung einen Bescheid. Mit der Anerkennung sind Name, Sitz und Träger der Berufsakademie sowie die anerkannten Studiengänge festgelegt.
Hinweis: Wollen Sie nachträglich wesentliche Änderungen vornehmen (z.B. Erweiterung um weitere Studiengänge, Wechsel des Trägers) müssen Sie die Zustimmung der zuständigen Stelle einholen.
An das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
staatliche Anerkennung: 1.000,00 Euro - 5.000,00 Euro
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Sonstiges
Die staatliche Anerkennung kann befristet und mit Auflagen versehen werden.
Widerruf und Rücknahme der staatlichen Anerkennung
Das Wissenschaftsministerium kann die Anerkennung widerrufen, wenn
Erlöschen der staatlichen Anerkennung
Die staatliche Anerkennung erlischt, wenn die Berufsakademie den Studienbetrieb
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Adresse:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Rheinstraße 23
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 32-0
Fax: +49 611 32-169000
E-Mail:
poststelle@hmwk.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr
Fr. 8:00-15:00 Uhr