Wenn Sie in einer deutschen Werkfeuerwehr als Zugführerin oder Zugführer tätig sein möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.
Den Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit müssen Sie schriftlich bei der Hessischen Landesfeuerwehrschule einreichen.
Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.
Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen.
An die
Hessische Landesfeuerwehrschule
Heinrich-Schütz-Allee 62
34134 Kassel
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann erfolgen, wenn Sie
Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome und Zeugnisse der Ausbildung sowie Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Keine.
Keine.
Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen 4-6 Wochen.
Werkfeuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung (PDF)
Angebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.