Führt die gesundheitliche Schädigung dazu, dass sich Ihr Einkommen verringert, dann können Sie einen Berufsschadensausgleich (BSA) erhalten. Der Einkommensverlust kann beispielsweise aus einem schädigungsbedingt notwendigen Berufswechsel mit niedrigerer Vergütung resultieren.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Berufsschadensausgleich ist eine monatliche Leistung.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Geschädigte, deren Einkommen sich aufgrund der Schädigung verringert hat, können unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Berufsschadensausgleich erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf einen Berufsschadensausgleich haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Bericht der medizinischen Rehabilitation
Ärztliches Gutachten
Schulzeugnisse
Steuerbescheide
Arbeitsverträge
Keine
Keine
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)