Mit der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Ihnen als Geschädigte Person ein Verbleiben im gewohnten Lebensumfeld und in der vertrauten Umgebung gesichert werden.
Sie können Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten, wenn Sie einen eigenen Haushalt haben, aber weder Sie selbst noch die anderen Haushaltsangehörigen den Haushalt führen können. Die Leistungen zur Weiterführung des Haushalts soll Ihnen ermöglichen, den eigenen Haushalt weiterzuführen beziehungsweise weiter Angehörige in der eigenen Wohnung zu versorgen.
Die Leistungen sollen in der Regel nur vorübergehend erbracht werden. Leistungen sind unbefristet zu erbringen, wenn
Die Leistungen umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderlichen Tätigkeiten.
Geschädigten können die angemessenen Aufwendungen für eine haushaltsführende Person erstattet werden. Es können auch angemessene Beihilfen geleistet sowie Beiträge der haushaltsführenden Person für eine angemessene Alterssicherung übernommen werden, wenn diese nicht anderweitig sichergestellt ist. Ist neben oder anstelle der Weiterführung des Haushalts die Heranziehung einer besonderen Person zur Haushaltsführung erforderlich oder eine Beratung oder zeitweilige Entlastung der haushaltsführenden Person geboten, können die angemessenen Kosten übernommen werden.
Die Leistungen können auch durch Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen erbracht werden, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.
Geschädigte können infolge einer anerkannten Schädigungsfolge Leistungen zur Weiterführung des Haushalts erhalten.
Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf besondere Leistungen im Einzelfall zur Weiterführung des Haushalts haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Zuständige Stelle im Land Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter dem folgenden Link:
Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)