Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht überprüft die hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, berät die Einrichtungen und Einrichtungsbetreiber und geht Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betreuungs- und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nach. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sichergestellt.
Der Schutz der Würde und der Gesundheit der gepflegten und betreuten Menschen steht hierbei ebenso im Vordergrund wie die Förderung von Selbständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Die Prüfungen der Einrichtungen erfolgen wiederkehrend und ggf. auch anlassbezogen. Sie können jederzeit und in der Regel unangemeldet durchgeführt werden.
Alle stationären und ambulanten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in Hessen der staatlichen Aufsicht. Zuständige Behörde hierfür ist jeweils das örtliche Amt für Versorgung und Soziales (HAVS), obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Die Fach- und Rechtsaufsicht liegt bei dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Die örtliche Zuständigkeit für die Überprüfung der hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen liegt bei den sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales (HÄVS). Diesen sind die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt zugeordnet.
Keine
Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen vom 07. März 2012.
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
pressestelle@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
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