Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  

Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit

Die zuständige Behörde kann Fristen nach Anhang 2 Abschnitt 32 bis 4 und Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung im Einzelfall verkürzen, soweit es zur Gewährleistung der Sicherheit der Anlagen erforderlich ist.

Verfahrensablauf

  • Entscheidung auf Antrag

Gebühren

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.

Voraussetzungen

Erfordernis zur Gewährleistung der Sicherheit der Anlage.

Kurzfassung

  • Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
  • Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
35338 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-8600
Telefax: +49 641 303-8611

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Formulare: