Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer ihren Qualifikationen angemessenen Beschäftigung nachgehen möchten, können eine Blaue Karte EU erhalten.
Ausnahme: Staatsangehörige der EU-Staaten haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz. Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien bestehen noch Übergangsregelungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.
Die Blaue Karte EU können Sie bei erstmaliger Erteilung für höchstens 4 Jahre erhalten. Hat Ihr Arbeitsvertrag eine Dauer von weniger als 4 Jahren, erhalten Sie die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags plus 3 Monate.
Achtung: Wenn Sie in den ersten 2 Jahren nach Erteilung der Blauen Karte EU Ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, müssen Sie dazu die Erlaubnis der Ausländerbehörde einholen.
Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie
Wer Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachweist und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Niederlassungserlaubnis schon nach 21 Monaten Beschäftigung und Beitragszahlung erhalten.
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beteiligt die zuständige Ausländerbehörde. Im Visumverfahren müssen Sie Angaben über Ihre Arbeitsstelle im Bundesgebiet machen. So kann die Behörde prüfen, ob die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen muss.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Hinweis: Die Ausländerbehörde holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, wenn diese erforderlich ist.
Seit 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Nationales Visum (Einreise in Deutschland
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Internetseiten.
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU sind:
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 €.
4 - 6 Wochen
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