Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Sie wollen sich auf dem Gebiet der Buchführungshilfe selbständig machen? Das Steuerberatungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz setzen Ihrer angestrebten Tätigkeit enge Grenzen. So ist die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe den Steuerberatern vorbehalten. Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet das Gesetz zwischen solchen Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und solchen, für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall muss jedoch ein Gewerbe angemeldet werden.
Gewerbeanmeldung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die gegebenenfalls erforderliche Qualifikation müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung nicht nachweisen, Sie benötigen auch keine Erlaubnis der Finanzbehörden.
Sollten Sie jedoch Tätigkeiten ausüben, für die Sie eine vorgeschriebene Qualifikation nicht nachweisen können, so müssen Sie mit Maßnahmen der Finanzbehörden und Abmahnungen von Konkurrenten (zum Beispiel Steuerberatern) rechnen.
Für die Gewerbeanmeldung: die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die für den Ort der zukünftigen Betriebsstätte zuständig ist.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Tätigkeiten, die ohne besondere Qualifikation zulässig sind
Jedem erlaubt ist die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Dazu gehören:
Tätigkeiten, die nur mit bestimmten Qualifikationen erlaubt sind
Weitergehende Befugnisse haben Personen, die
Hinweise:
Die vorstehend genannten Personen dürfen folgende Tätigkeiten ausüben:
Zusätzlich zu den Unterlagen, die Sie für die Gewerbeanmeldung vorlegen müssen, sind keine weiteren Dokumente erforderlich.
Je nach Gemeinde fallen unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Die Anmeldung des Gewerbes ist unverzüglich mit Beginn der gewerblichen Tätigkeit fällig. Bei verspäteter Anzeige müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Sonstiges
Wenn Sie die genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie diese Tätigkeiten verantwortlich erbringen, das heißt Sie dürfen sich zwar der Hilfe von Mitarbeitern bedienen, müssen aber selbst die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die Ausführung des Auftrags übernehmen.
Bei Gesellschaften müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die genannten Anforderungen erfüllen.
Hessisches Ministerium der Finanzen