Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen Sie seit dem 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit Sie Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung beruht.
Folgende Tätigkeiten sind betroffen:
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen müssen Sie grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen. Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen genügt die Teilnahme an einem Lehrgang.
Wenden Sie sich an
Die benötigten Unterlagen sind jeweils bei den oben genannten Stellen zu erfragen.
Die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Innung, sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betriebe, die durch die zuständige Behörde eine entsprechende Bescheinigung als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen anerkannt sind legen die entsprechende Gebühr selbständig fest.
Zudem müssen Sie im Fall von Tätigkeiten an:
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Kälteanlagenbauer erhalten die Sachkundebescheinigung ohne Ablegung einer Prüfung.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz