Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
Verkäufliche Denkmäler in Hessen
(Landesamt für Denkmalpflege)
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 23.1 Bauordnung, Denkmal- und Immissionsschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065
E-Mail:
bauen-wohnen@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Webseite:
Online-Angebote
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Tel.: 06441 407-1759
Fax: 06441 407-1066
E-Mail:
dana.heidkamp@lahn-dill-kreis.de
Adresse:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 6906-0
Fax: +49 611 6906-140
E-Mail:
Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de
Webseite:
Denkmalpflege Hessen