Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -
Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.
Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel.
Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Der Termin für die Abnahme der Prüfung ist drei Monate vorher mit dem zuständigen Regierungspräsidium abzustimmen.
§8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration