Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Biozid-Produkten handeln, die im Hygienebereich, als Schädlingsbekämpfungsmittel oder als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen eingesetzt werden.
Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bitte wenden Sie sich an das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel.
Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel
Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs. Diese Unterlagen sollten zudem folgendes beinhalten:
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Der Prüfungstermin soll rechtzeitig (mind. drei Monate) vor der beabsichtigten Prüfung mit dem Regierungspräsidium Kassel abgestimmt.
Zeitnah nach Antragseingang
§15c Absatz 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Absatz 1 Satz 2 der GefStoffV
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration