Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Der Befähigungsschein wird auf höchstens sechs Jahre befristet. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden. Voraussetzung, für die Verlängerung der Geltungsdauer des Befähigungsschein, ist ein anerkannter Fortbildungslehrgang vor Ablauf der Geltungsdauer.
Ein Befähigungsschein kann für Begasungen erteilt werden oder auch für die Verwendung von Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln.
Nähere Bestimmungen, was bei Begasungen zu beachten ist, enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), je nach Begasungsmittel und Art der Begasung.
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständig ist das Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrenstoffe beim Regierungspräsidium Kassel.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Der Befähigungsschein wird auf höchstens sechs Jahre befristet. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind und der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nr. 4.4 Abs. 5 absolviert hat.
Zeitnah nach Antragseingang
§15d Absatz 4 i. V. m. Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Um Begasungen durchführen zu können, wird eine Erlaubnis benötigt, welche die zuständigen Dezernate für Arbeitsschutz- und Sicherheitstechnik in den Regierungspräsidien erteilen.
Der Arbeitgeber hat eine Begasung spätestens eine Woche vor deren Durchführung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration