Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen für die von Ihnen zu beatragenden Erlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Der Inhalt der Unterlagen richtet sich nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen.
Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.
Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung über die Vollständigkeit oder welche Unterlagen für die Entscheidung noch nachgereicht werden müssen.
Der Inhalt der Unterlagen richtet sich auch nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen bei der Beantragung zu übermitteln:
Je nach Betriebsbezogener Erlaubnis gemäß der TRGS 512; TRGS 513 oder TRGS 522 sind noch weiter Unterlagen erforderlich die sich aus den Voraussetzungen der entsprechenden TRGS ergebene.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Es gibt keine gesetzlichen Fristen zu berücksichtigen.
Die Erlaubnis ist jedoch Voraussetzung für das grundsätzliche Durchführen von Begasung.
Zeitnah nach Antragseingang
§15d Absatz 1 i. V. m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV
Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-3203
E-Mail:
arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de/
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr