Menschen, die langjährig unentgeltlich Arbeit als Rettungskräfte geleistet haben, können mit dem Hessischen Rettungsdienstehrenzeichen geehrt werden. Es stellt eine Anerkennung und Würdigung dar und bietet darüber hinaus für die jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Anreiz, sich ehrenamtlich in einem so wichtigen Feld wie dem Rettungsdienst aktiv zu engagieren.
Das Rettungsdienstehrenzeichen wird an Angehörige von Rettungsdienstorganisationen in 3 Stufen verliehen:
Das Rettungsdienstehrenzeichen besteht aus einer Anstecknadel und einem Aufnäher.
Anträge auf Verleihung von Rettungsdienstehrenzeichen können nur von der jeweiligen Rettungsdienstorganisation gestellt werden.
Um sicherzustellen, dass die Rettungsdienstehrenzeichen rechtzeitig verliehen werden können, sollten die Anträge spätestens 3 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag eingereicht werden.
Die Anträge werden von den Kreisausschüssen der Landkreise beziehungsweise Magistraten der Kreisfreien Städte, in der die/der zu Ehrende ihren/seinen Wohnsitz hat, dem Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vorgelegt.
Über die Ehrung entscheidet die Ministerin/der Minister.
Auf eine Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.
Hinweis zur Trageweise:
Zuständig für die Entgegennahme und Weiterleitung von Ehrungsanträge sind die Kreisausschüsse der Landkreise beziehungsweise Magistrate der Kreisfreien Städte, in der die/der zu Ehrende ihren/seinen Wohnsitz hat,
Hinweis: Antragsberechtigt sind die Rettungsdienstorganisationen
Um sicherzustellen, dass die Rettungsdienstehrenzeichen rechtzeitig verliehen werden können, sind die Anträge spätestens 3 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag einzureichen.
Antragsformular Rettungsdienstehrenzeichen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration; Antragsformular unter Downloads)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 22 Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Franz-Schubert-Straße 4
35578 Wetzlar
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2803
Fax: 06441 407-2902
E-Mail:
gefahrenabwehr@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung