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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

Teaser

Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Verfahrensablauf

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung müssen Sie per Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Sie reichen Ihre Anzeige ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Die zuständige Behörde fordert gegebenenfalls Unterlagen nach

Zuständige Stelle

Arbeitsschutzvollzugsdezernate bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anzeige Unfall oder Betriebsstörung:

  • Unfallort / Ort des Schadensfalles
  • geschädigte Person(en) (Anzahl, Namen) 
  • verursachende Gefahrstoff
  • Arbeitgeber der geschädigten Person(en) bzw. betroffene Firma (jeweils mit Adresse)
  • Ansprechpartner am Unfallort / Ort des Schadensfalls
  • Unfallzeitpunkt 
  • Unfallhergang 
  • Art der Verletzungen / Tod / Schadensereignis

Anzeige Krankheits- oder Todesfälle:

  • Beschäftigungsort
  • geschädigte Person(en) (Namen)
  • Verursachende Gefahrstoffe
  • Genaue Angabe der Tätigkeit
  • Arbeitgeber der geschädigten Person(en)
  • Verantwortliche Person
  • Gefährdungsbeurteilung

Gegebenenfalls: Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen das Ereignis zeitnah (unverzüglich) anzeigen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

24.10.2024
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Gymnasiumstraße 4
PLZ: 65589

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: +49 641 303-8600
Fax: +49 641 303-8611

E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de

Öffnungszeiten:
  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

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Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-3203

E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr