Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen; Integrationshelferinnen und -helfer
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Wenn Sie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.
Für die Gewährung der Eingliederungshilfe ist
der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk sich der Empfänger der Hilfe tatsächlich aufhält. Sie können den Antrag aber auch bei Ihrer Gemeinde abgeben. Diese ist verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Für Leistungen nach Abschluss der Schulausbildung ist der Landeswohlfahrtverband Hessen zuständig.
Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B.
Sollten Sie nach Prüfung Ihres Antrages Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, wird Ihnen diese frühestens ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Um eine möglichst effektive Förderung des behinderten Menschen zu erreichen, stellt der Sozialhilfeträger möglichst früh gemeinsam mit dem behinderten Menschen, dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt und eventuell mit dem Jugendamt bzw. der Arbeitsagentur einen Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 41.2 Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1380
E-Mail:
eingliederungshilfe@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
https://www.lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung