Ziel ist die Überwindung von Hilfebedürftigkeit von Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II), die eine selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Beschäftigung im Ausmaß von mindestens 15 Stunden pro Woche aufnehmen und dadurch Arbeitslosigkeit beenden.
Das Einstiegsgeld kann für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach Existenzgründung beziehungsweise Aufnahme der Erwerbstätigkeit gewährt werden.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)
Höhe
in der Regel 50 Prozent, maximal 100 Prozent der Regelleistung des ALG II.
Die Höhe des Einstiegsgeldes hängt von der bisherigen Dauer der Arbeitslosigkeit des Antragstellers und der Anzahl der Angehörigen ab. Sie wird vom Fallmanager der zuständigen Stelle individuell festgelegt.
Dauer des Bezuges
Wenn die Förderung länger als 6 Monate dauern soll, so wird in der Regel der Zuschuss gekürzt (Zuschussdegression).
Auszahlung
monatlich, jeweils am Monatsende
Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung kann Ihnen nicht gewährt werden.
HINWEIS: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (zum Beispiel Krediten) ist möglich.
Arbeitslosengeld II
(Bundesagentur für Arbeit)
existenzgruender.de
(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Einstiegsgeld
(Bundesagentur für Arbeit)
Unternehmensgründung
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, erstellen Sie anschließend ein Unternehmenskonzept für Ihr Vorhaben.
HINWEIS: Mit Beginn der selbstständigen Tätigkeit endet auch Ihre Arbeitslosigkeit.
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten, reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle so bald als möglich folgende Unterlagen ein:
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen.
Agenturen für Arbeit
(Bundesagntur für Arbeit)
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und Arbeitnehmer (natürliche Personen), die
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
bei Existenzgründung:
bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:
HINWEIS: Einstiegsgeld ist eine individuelle Förderung für die Gründerperson. Wenn Sie nicht die Gründung eines Einzelunternehmens, sondern eine Teamgründung planen, können Sie und/oder Ihr(e) Partner individuell Einstiegsgeld oder andere personenbezogene Förderungen beantragen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei
bei Existenzgründung:
bei erlaubnispflichtigen Gewerben zusätzlich:
HINWEIS: Bereits vor der Gewerbeanmeldung müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes stellen.
bei Handwerksberufen zusätzlich:
bei Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit:
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung können jedoch weitere Kosten entstehen, so etwa für:
Zeitpunkt der Antragstellung
Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stellen.
Als Antragszeitpunkt gilt der Tag, an dem Sie die Antragsformulare abholen beziehungsweise sich zuschicken lassen.
Abgabefrist
Für die Abgabe des Antragsformulars und der weiteren Dokumente gibt es keine Frist. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist jedoch erst möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen abgegeben haben