Die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie beantragen, wenn Sie in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben wollen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist möglich für
Das gilt auch, wenn Sie
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen und über eine der Meisterprüfung gleichwertige inländische Berufsqualifikation verfügen, können Sie sich auf dieser Grundlage in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie online oder schriftlich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Online-Antrag
Schriftlicher Antrag
Die zuständige Handwerkammer prüft die Unterlagen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Handwerksrolleneintragung.
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer in Hessen, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Eine der Meisterprüfung für die Ausübung des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks mindestens gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung (z.B. Industriemeister oder Industriemeisterin).
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen