Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, zum Beispiel der „AusweisApp“, setzen.
Sie können Ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommunen auch nachträglich kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen.
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweises mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, können Sie dies kostenfrei im Bürgeramt kostenfrei vornehmen lassen.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihres Wohnortes.
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.
Es gibt keine Fristen für Sie.
Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis erhalten Sie auf der Internetseite des Personalausweisportals (Bundesministerium des Innern und für Heimat).
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro
Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
buergerbuero@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr
* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-255
E-Mail:
a.cankat@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax
)
Tel.: 02772 708-257
E-Mail:
k.nickel@herborn.de
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-430
E-Mail:
a.rademacher@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-431
E-Mail:
j.steitz@herborn.de
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-254
E-Mail:
v.thiele@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de