Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Bitte wenden Sie sich an Ihre regionale Elterngeldstelle.
Zuständig sind regionale Elterngeldstellen.
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Es fallen keine Kosten an.
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.
Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung.
Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen.
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG)
Adresse:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 101052
35340 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: 0641 7936-0
Fax: 0641 7936-117
E-Mail:
postmaster@havs-gie.hessen.de
Webseite:
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr