Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt, Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten.
Wenn Sie zu dem Adressatenkreis zählen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf die Einmalzahlung online nach dem vorgesehenen Verfahren stellen. Als antragsberechtigte Person erhalten Sie hierzu einen Zugangscode und ggf. eine PIN von Ihrer Ausbildungsstätte. Für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler ist das Anlegen eines BundID-Nutzerkontos erforderlich. Sie können Ihren Antrag bis zum 30.09.2023 stellen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Sie könnne als Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler eine einmalige Energiepreispauschale erhalten. Dazu ist ein Antrag bei der zuständigen Stelle nötig.
Die Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler kann man digital beantragen.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Es kommt für die Anspruchsberechtigung darauf an, was für eine Ausbildungsstätte sie besuchen und was für einen Abschluss sie anstreben. Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen, erhalten die Einmalzahlung. Das gilt auch für Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
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- Zugangscode (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
- Gegebenenfalls PIN (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
- IBAN aus dem SEPA-Raum
- Antragstellende benötigen ein BundID-Konto zur Identifizierung im Antragsprozess.
Es fallen keine Kosten an.
Antragsfrist:
Der Antrag muss bis spätestens 30. September 2023 gestellt werden.
Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.
Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Informationswebseite des BMBF zur Einmalzahlung
BundID
Webseite zum Anlegen eines BundID-Kontos. Dieses wird zur Antragstellung benötigt.
AusweisApp2
Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion im Zusammenhang mit dem BundID-Konto
Projektgruppe Energiepreispauschale (BMBF)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration