Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Teaser

Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Voraussetzungen

Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr