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Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.
Sofern der Entsorger nicht für das privilegierte Verfahren zugelassen ist und kein Sammelnachweis eines Beförderers nutzbar ist, weil mehr als 20 t des Abfalls in dem Jahr an der Anfallstelle entstehen, wird ein behördlich bestätigter Entsorgungsnachweis benötigt.
Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Dann benötigen Sie unter gewissen Voraussetzungen einen behördlich bestätigten Entsorgungsnachweis.
In Hessen an eines der drei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen oder Darmstadt.
Zuständige Stelle ist in Hessen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz das jeweils örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Zugang zum elektronischen Nachweisverfahren durch ein Postfach direkt bei der ZKS bzw. über einen Provider.
Für die notwendige elektronische Signatur der Nachweisdokumente ist eine elektronische Signaturkarte notwendig. Diese Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich.
Es fallen Kosten in nachfolgender Höhe an:
Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Entsorgung gültig sein.
Die Behörde hat bei vollständig vorliegenden und korrekten Nachweisunterlagen 30 Tage Zeit bis zur Behördlichen Bestätigung, der Eingang muss innerhalb 12 Kalendertagen bestätigt werden.
Ein Nachweis kann maximal für fünf Jahre bestätigt werden.
Die Fristen für die Übersendung der elektronischen Begleitscheine durch den Entsorger betragen 10 Kalendertage.
Adresse:
Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Karl-Kellner-Ring 47
35576 Wetzlar
Postfach 1940
35576 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1800
Fax: 06441 407-1801
E-Mail:
info@awld.de
Webseite:
www.awld.de
Verwaltung Wetzlar
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch
13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:30 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner:
Fax: 06441 407-1801
Tel.: 06441 407-1820
E-Mail:
awld@lahn-dill-kreis.de
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.1 - Industrielle Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung
Marburger Straße 91
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
E-Mail:
rp-giessen@rpgi.hessen.de