Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Wer vorübergehend oder gelegentlich eine Dienstleistung entsprechend den Berufsaufgaben nach § 2 Abs. 1 und 2 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) im Lande Hessen erbringen möchte, also Berufsaufgaben als Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner wahrnehmen möchte, ohne in ein Berufsverzeichnis oder Gesellschaftsverzeichnis einer entsprechenden Kammer eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland eingetragen zu sein, muss die erstmalige Ausführung dieser Dienstleistung vor deren Erbringung, in dringenden Fällen nachträglich, schriftlich oder durch elektronische Post anzeigen. Um dieser Verpflichtung gerecht werden zu können, stellt die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen aus Vereinfachungsgründen ein Formular zur Verfügung.
An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Die Dienstleistungsanzeige ist vor der Aufnahme der Dienstleistung zu erbringen. In einigen Fällen kann sie auch nachgeholt werden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Adresse:
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 1738-0
Fax: +49 611 1738-40
E-Mail:
info@akh.de