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Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen

Leistungsbeschreibung

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem am Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wurden und das Gebäude energetisch bewertet wurde.

Teaser

Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

Verfahrensablauf

Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erfüllungserklärung
  • Energieausweis[e]
  • Berechnungen
  • gegebenenfalls
    • Unternehmererklärung
    • Lieferantenbestätigung
    • Lieferantenbescheinigung
    • Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
  • Der Energieausweis muss sich auf das fertiggestellte Gebäude beziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung der Maßnahme
  • Die Erfüllungserklärung ist mit Abschluss der Arbeiten einzureichen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Kurztext

  • Der Energieausweis muss sich auf das fertiggestellte Gebäude beziehen. Die dahinterstehende Berechnungsdokumentation ist beizufügen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

03.07.2024
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