Sie können ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Auch ohne vorher eine Rehabilitation durchgeführt zu haben, können Sie ergänzende Leistungen erhalten. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation
Zu den ergänzenden Leistungen gehören beispielsweise:
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die Ihnen dabei helfen können, schneller gesund zu werden.
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Länge der Antragsfristfrist zu erfahren.
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Adresse:
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Webseite:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf