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Mit der Aufstellung von Krankenhausplänen schafft der Staat die Grundlage dafür, dass Sie als Bürger leistungsfähige Krankenhäuser in Anspruch nehmen können und Ihre Krankenkasse die notwendigen Behandlungskosten bezahlt.
Anträge auf Aufnahme in den Krankenhausplan sind an das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration zu richten.
Es gibt keine Gebühren.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer ist nicht quantifizierbar.
Es gibt keine Anträge.
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 32 - Bauaufsicht, Wohnungswesen und Gewerbe
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Colemanstraße 5
35394 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
pressestelle@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Adresse:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 32190
E-Mail:
poststelle@hmfg.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege