Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erteilt.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer tragen möchten, dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis.
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Sie können verwaltungsrechtliche Klage einreichen.
HLfGP - Altenpflegehilfe
In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer staatlich geregelt.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postfach 120142
PLZ: 64238
Heinrich-Hertz-Str. 5
PLZ: 64295
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
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