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Wenn Sie geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchten oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen wollen, bedürfen Sie der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln
Zentraler Kontakt
Tel.: +49 22899 358-0
Tel 2: +49 221 758-0
Fax: +49 22899 358-2823
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 6
50728 Köln
Zentraler Kontakt
Tel.: +49 22899 358-0
Tel 2: +49 221 758-0
Fax: +49 22899 358-2823
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die erforderliche Sachkunde umfasst insbesondere:
Änderungen zu den im Antrag oder in den Unterlagen gemachten Angaben müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert mitteilen.
keine fachliche Freigabe
Adresse:
Bundesverwaltungsamt - Referat II B 6
Barbarastr. 1
50735 Köln, Stadt
Tel.: +49 221 758-0
Tel.: +49 228 99358-0
Fax: +49 228 99358-2823
Fax: +49 221 758-2823
E-Mail:
poststelle@bva.bund.de
Webseite:
Das Bundesverwaltungsamt - Der zentrale Dienstleister des Bundes