Füllstellen sind ortsfest errichtete oder dauerhaft am gleichen Ort verwendete Anlagen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1000 Litern je Stunde. An Füllstellen werden Transportbehälter mit entzündbaren Flüssigkeiten befüllt. Es handelt sich hierbei um eine überwachungsbedürftige Anlage.
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:
Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:
Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.
Wenn Sie eine Füllstelle errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Bitte wenden Sie sich an die Regierungspräsidien.
Regierungspräsidium
Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:
Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:
Verwaltungsgebühren nach zutreffender Verwaltungskostenordnung.
Die Erlaubnis erlischt, wenn:
Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.
Die Bearbeitungsdauer gilt ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist in begründeten Fällen möglich.
Widerspruch:
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Die Veröffentlichung (LV 49) enthält unter Anhang 5 eine Auflistung der erforderlichen Antragsunterlagen für Füllstellen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
PLZ: 65589
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-8600
Fax: +49 641 303-8611
E-Mail:
arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-3203
E-Mail:
arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de/
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr