Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können die notwendigen Betreuungskosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige übernommen werden.
Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist insbesondere bei einer Person gegeben, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen H (Hilflosigkeit), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BI (Blindheit) ist. Darüber hinaus ist diese auch gegeben, wenn eine psychische Erkrankung eine Begleitung erforderlich macht. Betreuungskosten sind notwendig, wenn es sich um Kinder oder zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige handelt, deren Betreuung oder Pflege nicht anders sichergestellt werden kann (zum Beispiel durch andere Familienangehörige).
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden und in einer Traumaambulanz behandelt wurden, können Sie eine Erstattung der Betreuungskosten erhalten. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat sein.
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung von Betreuungskosten bei Leistungen in einer Traumaambulanz haben. Sie erhalten eine Bewilligung über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Der Antrag ist kostenlos.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)