Wenn Sie im Ausland wohnen und dort eine Krankenbehandlung aufgrund von anerkannten Schädigungsfolgen notwendig war, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung erhalten.
Die Leistungen werden nur erbracht, soweit diese Bedarfe nicht durch bestehende gesetzliche oder private Versicherungen oder staatliche Leistungen gedeckt werden können.
Wenn zum Beispiel Ihre Krankenversicherung im Ausland nur einen Teil der Kosten der Krankenbehandlung übernimmt, dann können Sie sich eventuell einen weiteren Teil der Kosten erstatten lassen.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.
Geschädigten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung für notwendige Krankenbehandlung anerkannter Schädigungsfolgen erhalten.
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Erstattung von Kosten für Krankenbehandlungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
Zuständige Stelle im Land Hessen ist das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) Fulda.
Dieses finden Sie unter dem folgenden Link:
Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:
Der Antrag ist kostenlos.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)