Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.
Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.
Regierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
kostenlos
Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.
keine
keine
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt
Gutleutstraße 114
PLZ: 60327
Tel.: +49 69 2714-0
Fax: +49 611 3276-48655
E-Mail:
arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Webseite:
Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr