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Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

Teaser

Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

Welche Gebühren fallen an?

kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsbehelf

keine

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

07.10.2024
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

Gutleutstraße 114
PLZ: 60327

Tel.: +49 69 2714-0
Fax: +49 611 3276-48655

E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de
Webseite: Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt

Öffnungszeiten:

Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr