Wenn Sie eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln müssen Sie beantragen.
Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt
Folgende Dokumente müssen Sie bei erstmaliger Erteilung der Prüferberechtigung beifügen:
Folgende Dokumente müssen Sie bei der Erweiterung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:
Folgende Dokumente sind bei Verlängerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beizufügen:
Folgende Dokumente müssen Sie bei Erneuerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen