Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen. Es handelt sich um eine Hilfe zur Erziehung, auf die Personensorgeberechtigte einen Anspruch haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Der Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Einbezug des Lebensbezugs zur Familie sein Verselbständigung fördern.
Mögliche Hilfen sind:
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration