Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:
Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.
Sie können eine Genossenschaft als Europäische Genossenschaft gründen. Die Anmeldung muss elektronisch in öffentlich beglaubigter Form durch eine Notarin oder einen Notar erfolgen.
Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.
Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht am Sitz der Europäischen Genossenschaft.
- Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Adresse:
Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis
Webseite:
Orts- und Gerichtsverzeichnis