Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
Sie können ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern (umgangssprachlich „kleiner Traktorführerschein“)
Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung, § 15 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen