Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.
Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.
In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch
fahren lässt.
Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:
Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher.
Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:
Hinweise:
In der Regel besteht für alle kennzeichenpflichtigen (nicht versicherungskennzeichenpflichtigen) Fahrzeuge die Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung.
In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.
Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Hauptuntersuchungen sind von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durch einen von ihr betrauten Prüfingenieur durchführen zu lassen.
keine
Es gibt keine deutschlandweit geltenden Preise für die Hauptuntersuchung. Stattdessen hängen sie von verschiedenen Faktoren ab: Art des Fahrzeugs, Gesamtmasse, Prüforganisation und Bundesland.
Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab. Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
Durchführung HU: etwa 30 Minuten (ohne mögliche Wartezeiten) für einen Personenkraftwagen.
keine
Ob eine Pflicht zur Hauptuntersuchung besteht, können Sie am Vorhandensein einer Prüfplakette am hinteren Kennzeichen des Fahrzeuges erkennen. Sie können dort auch den Termin für die nächste Untersuchung erfahren.
Übersicht über die Fristen je Fahrzeugart, Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Liste der örtlichen Prüfstellen des TÜV Nord
Liste der örtlichen Prüfstellen des TÜV Süd
Liste der örtlichen Prüfstellen des TÜV Rheinland
Liste der örtlichen Prüfstellen der GTÜ
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum