Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer müssen Sie bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater der zuständigen Behörde unverzüglich die jeweils
anzeigen.
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zuständig ist in Hessen in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.
Aufgrund von Zusammenarbeitsvereinbarungen wird die Anzeige
entgegengenommen.
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die Gebühr für die Anzeige richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen IHK.
Die Anzeige soll die zuständige Behörde in die Lage versetzen, die Zuverlässigkeit der mit der Leitung betrauten Personen mit allen sich für den Fortbestand der Erlaubnis ergebenden Konsequenzen zu prüfen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Limburg
Walderdorffstraße 7
PLZ: 65549
Tel.: 06431 210-0
Fax: 06431 210-205
E-Mail:
info@limburg.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-limburg.de
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Limburg
Walderdorffstraße 7
PLZ: 65549
Tel.: 06431 210-0
Fax: 06431 210-205
E-Mail:
info@limburg.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-limburg.de
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr