Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis.
Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.
Zuständig ist in Hessen in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.
Aufgrund von Zusammenarbeitsvereinbarungen wird die Anzeige
entgegengenommen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Sind Sie Gewerbetreibender aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat, können Sie Unterlagen aus Ihrem Herkunftsstaat verwenden, die belegen, dass Sie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse eines Gewerbetreibenden erfüllen.
Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Am Nebelsberg 1
PLZ: 35685
Tel.: 02771 842-0
Fax: 02771 842-5399
E-Mail:
info@lahndill.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-lahndill.de
Montag bis Freitag: 07:45 Uhr bis 16:30 Uhr
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Limburg
Walderdorffstraße 7
PLZ: 65549
Tel.: 06431 210-0
Fax: 06431 210-205
E-Mail:
info@limburg.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-limburg.de
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Adresse:
Industrie- und Handelskammer Limburg
Walderdorffstraße 7
PLZ: 65549
Tel.: 06431 210-0
Fax: 06431 210-205
E-Mail:
info@limburg.ihk.de
Webseite:
https://www.ihk-limburg.de
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr