Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
Achtung:
Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden
Sie nehmen unaufgefordert alle Flüssigkeiten aus ihrem Gepäck und legen diese für die Luftsicherheitskontrolle vor. Das Sicherheitspersonal überprüft Flüssigkeiten, flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen mit einer besonderen Kontrolltechnik. Sollte die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen Sie diese Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen.
Bundesministerium des Innern
Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Öffnungszeiten:
Mo: 07:00 - 20:00 Uhr
Di: 07:00 - 20:00 Uhr
Mi: 07:00 - 20:00 Uhr
Do: 07:00 - 20:00 Uhr
Fr: 07:00 - 20:00 Uhr
Tel.: +49 228-99681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de
Keine
Keine
Die Kontrolle findet bei der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle statt.
Weiterführende Informationen
Informationsblatt zu Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen
(Bundesministerium des Innern)
Pressemitteilung des BMI über geänderte Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen
(Bundesministerium des Innern)
Bundesministerium des Innern
Adresse:
Bundesministerium des Innern - Dienstsitz in Bonn - Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Tel.: +49 228 99681-0
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buergerservice@bmi.bund.de
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