Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.
Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.
Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Damit die Abgabenhöhe festgesetzt werden kann, müssen Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.
Sie können die Förderabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.
Förderabgabeerklärung online einreichen:
Förderabgabeerklärung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:
Weitere Verfahrensschritte:
Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Klage beim Verwaltungsgericht
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3309-2605
Fax: +49 611 3309-2446
E-Mail:
bergaufsicht@rpda.hessen.de
Webseite:
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 44
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