Für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für die Integration und die Gewaltprävention im und durch den Sport in Hessen kann Sportverbänden/-kreisen und
-vereinen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Antragsteller stellt einen formlosen Antrag an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten und die geplanten Einnahmen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel).
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Zeitnah
Art. 62a Hessische Verfassung.
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport erheben.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport