Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:
Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Bewilligungsbehörden, in der Regel Ämter für Ausbildungsförderung.
Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Sie erhalten die Antragsformulare unter dem angegebenen Link und auch bei den zuständigen Stellen.
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Adresse:
Studierendenwerk Marburg - Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 22 80
35010 Marburg, Universitätsstadt
Erlenring 5
35037 Marburg, Universitätsstadt
Webseite:
Kontaktinformationen BAföG
Webseite:
Kontaktinformationen AFBG
Adresse:
Studentenwerk Gießen
Otto-Behaghel-Straße 23-27
35394 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 11 11 29
35356 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 40008-0
Fax: +49 641 40008-109
E-Mail:
studentenwerk@studwerk.uni-giessen.de
Webseite:
Studentenwerk Gießen
Offene Sprechstunde:
Mo - Fr 12:00 - 14:30 Uhr
und Termine nach Vereinbarung
Öffnungszeiten:
Mo - Do 09:00 - 15:00 Uhr
Fr 09:00 - 14:30 Uhr