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Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen

Die finanzielle Bezuschussung des Vorhabens durch das Land, ebenso wie die zuwendungsfähigen Ausgaben, differieren hinsichtlich des Fördergegenstands. Die Zuzahlung reicht von 40% bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Folgende Vorhaben werden finanziell unterstützt:

  • Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten
  • Aufbau und der Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren
  • Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen
  • (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis
  • (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Teilen davon
  • Einrichtung einer Zweigpraxis
  • Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren
  • Gründung von mobilen Arztpraxen

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf kann generell so zusammengefasst werden:

  • Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeitenden des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege für einen Austausch (wenn gewünscht)
  • Online Antragstellung samt Anlage
  • Bestätigung des Antragseingangs
  • Prüfung des Antrags und gegebenenfalls Klärung möglicher Rückfragen
  • Bescheiderstellung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

zuständige Stelle

Das Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Bearbeitungsdauer

Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da diese von verschiedensten Faktoren (zum Beispiel Vollständigkeit des Antrags oder Art des Fördergegenstands) abhängig ist.

Voraussetzungen

Dies ist stark von dem Fördergegenstand abhängig. Bei einem lokalen Gesundheitszentrum muss beispielsweise eine Arztpraxis als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein oder bei einer Zweigpraxis muss die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.

erforderliche Unterlagen

  • Schriftliche Antragstellung (Online Antragstellung möglich)
  • Finanzierungsplan
  • Zeitplan
  • Projektbeschreibungen (Mustergliederungen sind auf der Website des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege zu finden)
  • Gegebenenfalls Angabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
  • Bonitätsnachweis

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege finden Sie unter dem Stichwort „Ländlicher Raum“ die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel „Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.

Bemerkungen

Um die Förderfähigkeit eines Vorhabens gewährleisten zu können, darf noch keine mit diesem Vorhaben in Verbindung stehende Verbindlichkeit eingegangen worden sein. Es gilt eine Inventarisierungspflicht und eine Zweckbindungsfrist der beschafften Gegenstände. Darüber hinaus muss bis zum 30. Juni des Folgejahrs eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel durch die Empfängerin beziehungsweise den Empfänger nachgewiesen werden.

Kurzfassung

  • Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen
  • Die Höhe der finanziellen Bezuschussung sowie die zuwendungsfähigen Ausgaben orientieren sich an den unterschiedlicheren Fördergegenständen.
  • Es können unter anderem direkte und indirekte Personalausgaben ebenso wie Sachausgaben des Praxisbetriebs einschließlich Renovierungskosten finanziell bezuschusst werden.
  • Die Förderung ist von dem Fördergegenstand abhängig.
  • Zuständig: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

weiterführende Informationen

Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege finden Sie unter dem Stichwort „Ländlicher Raum“ die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel „Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.

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