Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung beantragen, damit Sie Arbeitslosengeld erhalten können, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt arbeitslos werden sollten. Versicherungsberechtigt sind Sie, wenn Sie
Der monatliche Beitrag liegt im Jahr 2023 bei
Sie zahlen den monatlichen Beitrag der Versicherung allein und direkt an die Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie im Ausland beschäftigt sind, darf keine Entsendung vorliegen. Sie dürfen also nicht im Auftrag Ihres deutschen Arbeitgebers vorübergehend in einem ausländischen Unternehmen tätig sein. Ansonsten würden Sie weiterhin den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen, eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung wäre nicht möglich.
Sofern Sie neben der Tätigkeit eine Beschäftigung im europäischen Ausland ausüben, gilt das dortige Sozialversicherungsrecht. Eine Antragspflichtversicherung nach deutschem Recht ist dann nicht möglich.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit oder Auslandsbeschäftigung beenden und die Antragspflichtversicherung in Anspruch nehmen, müssen Sie sich nachweislich darum bemühen, so schnell wie möglich wieder Arbeit zu finden.
Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern.
Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beantragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit:
Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen.
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständig ist die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Inland wohnen oder keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, stellen Sie den Antrag bei der Dienststelle der Agentur für Arbeit, die für Ihren letzten inländischen Wohnsitz oder die für Ihre letzte Beschäftigung zuständig war.
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Allgemein:
Speziell:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung/Beginn der Elternzeit/Beginn der beruflichen Weiterbildung stellen. Wenn der Antrag verspätet bei der Agentur für Arbeit eingeht, ist kein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag mehr möglich.
Im Durchschnitt 3 Wochen
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)