Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen.
Persönliche Antragstellung:
Beantragung per Post oder Fax:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen.
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Geburtsort zuständige Standesamt.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Hinweis:
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Oft müssen bestimmte Ereignisse urkundlich nachgewiesen werden. Beim Standesamt Herborn können wir Ihnen:
wenn der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) hier eingetreten ist bzw. stattgefunden hat.
Beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister können ausgestellt werden, wenn die Ehe in Herborn geschlossen wurde.
Es können auch mehrsprachige Urkunden ausgestellt werden, wenn diese z. B. im Ausland vorgelegt werden sollen.
Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen:
Für diese Dienstleistung haben Sie hier die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu reservieren.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Wenn Sie Urkunden vom Standesamt Herborn benötigen, können Sie diese persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises während der üblichen Öffnungszeiten beantragen und in der Regel sofort mitnehmen.
Weiterhin können Urkunden auch schriftlich angefordert werden. Die hierfür zu zahlenden Gebühren fügen Sie bitte Ihrer Anforderung bei (Bargeld oder Verrechnungsscheck).
Sie können aber auch Urkunden per Fax oder E-Mail (standesamt@herborn.de) bestellen. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an (per Fax oder E-Mail) und überweisen die fällig Gebühr auf eines der nachstehend aufgeführten Konten:
Sparkasse Dillenburg |
IBAN DE86 5165 0045 0000 0336 47 BIC HELADEF1DIL |
VR Bank Lahn-Dill eG |
IBAN: DE05 5176 2434 0061 0130 08 BIC: GENODE51BIK |
Sobald die fällige Gebühr eingegangen ist, wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt.
+++NEU+++
Außerdem besteht die Möglichkeit hier Urkunden digital zu bestellen:
Die Zahlung erfolgt über onlinegestützte Bezahlsysteme wie paypal, paydirekt oder Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Bei persönlicher Vorsprache ca. 5 bis 10 Minuten.
Bei digitalen Anforderungen 2-3 Tage.
Bei schriftlichen Anforderungen (per Fax oder E-Mail) werden die Urkunden erst nach Eingang der fälligen Gebühr versendet.
Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite:
https://www.herborn.de
Tel.: 02772 708-241
Fax: 02772 708-9241
E-Mail:
d.thielmann@herborn.de
Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite:
https://www.herborn.de