Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregistereintrags eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie beim Standesamt I in Berlin.
Die Zuständigkeit obliegt dem Standesamt I in Berlin.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung reichen Sie beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ein.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport